Versicherungsagenturdienst
Jeder Versicherungsvertrag wird daran bewertet, ob er den Bedürfnissen des Kunden gerecht wird:
1) Welche Art von Risiken und Gefahren gilt es zu erkennen und zu bewerten:
persönliche Risiken (Gesundheits-, Unfallvorsorge, Ablebens-Absicherung,...)
Gefahren für sogenannte Sachwerte (Gebäude, Inventar, KFZ,...)
Finanzielle Risiken durch mögliche (Produktions-)Unterbrechungen eines Betriebes
Rechtskosten (Gerichts- und Anwaltskosten) aufgrund eines unvorhersehbaren gerichtlichen Verfahrens
Schadenersatzansprüche aufgrund verschuldeter Personen- oder Sachschäden (sowie die rechtliche Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen)
2) Wie hoch sind diese Risiken?
wie groß ist der mögliche finanzielle Verlust?
bis zu welcher maximalen Summe ist eine Absicherung gewünscht?
3) Sind die Risiken ev. bereits durch bestehende Absicherungen gedeckt?
Nach der Bewertung wird im nächsten Schritt eine Bedarfseingrenzung durchgeführt.